Patientenverfügung & Vorsorgevollmacht
Viele Menschen wünschen sich für ihr Lebensende, dass die Behandlung nach ihren Wünschen und Vorstellungen erfolgt, mit anderen Worten, sie wünschen eine schriftliche Vorabverfügung oder eine Person, die in ihrem Sinne Entscheidungen trifft.
Auf diese Weise können sie Einfluss auf eine spätere ärztliche Behandlung nehmen und damit ihr Selbstbestimmungsrecht wahren, auch wenn sie zum Zeitpunkt der Behandlung nicht mehr ansprechbar und nicht mehr einwilligungsfähig sind.
Informationen zum Thema sind teilweise verwirrend in ihrer Vielfalt und Inhalten. Das Beverunger Seniorennetz bietet Ihnen individuelle Beratung auf der Grundlage der Informationen des Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz, der Ärztekammer Westfalen-Lippe. Ausserdem haben wir viele weitere verbindliche Informationen für Sie zusammengestellt, die Sie übersichtlich im Bereich Downloads zusammengefasst finden.
Wir helfen Ihnen gern bei der Erstellung einer Patientenverfügung und/oder einer Vorsorgevollmacht. Vereinbaren Sie einfach einen Beratungstermin mit unserem Seniorenbüro.
Der nachfolgende Leitfaden soll Ihnen bei der Erledigung vorbereitender Maßnahmen helfen.