Pa­ti­en­ten­ver­fü­gung & Vor­sor­ge­voll­macht

Vie­le Men­schen wün­schen sich für ihr Le­bens­en­de, dass die Be­hand­lung nach ih­ren Wün­schen und Vor­stel­lun­gen er­folgt, mit an­de­ren Wor­ten, sie wün­schen ei­ne schrift­li­che Vor­ab­ver­fü­gung oder ei­ne Per­son, die in ih­rem Sin­ne Ent­schei­dun­gen trifft.

Auf diese Weise können sie Einfluss auf eine spätere ärztliche Behandlung nehmen und damit ihr Selbstbestimmungsrecht wahren, auch wenn sie zum Zeitpunkt der Behandlung nicht mehr ansprechbar und nicht mehr einwilligungsfähig sind.

In­for­ma­ti­o­nen zum The­ma sind teil­wei­se ver­wir­rend in ih­rer Viel­falt und In­hal­ten. Das Be­ve­run­ger Se­ni­o­ren­netz bie­tet Ih­nen in­di­vi­du­el­le Be­ra­tung auf der Grund­la­ge der In­for­ma­ti­o­nen des Bun­des­mi­nis­te­ri­um der Jus­tiz und für Ver­brau­cher­schutz, der Ärz­te­kam­mer West­fa­len-­Lip­pe. Aus­ser­dem ha­ben wir vie­le wei­te­re ver­bind­li­che In­for­ma­ti­o­nen für Sie zu­sam­men­ge­stellt, die Sie über­sicht­lich im Be­reich Down­loads zu­sam­men­ge­fasst fin­den.

Wir hel­fen Ih­nen gern bei der Er­stel­lung ei­ner Pa­ti­en­ten­ver­fü­gung und/­oder ei­ner Vor­sor­ge­voll­macht. Ver­ein­ba­ren Sie ein­fach ei­nen Be­ra­tungs­ter­min mit un­se­rem Se­ni­o­ren­bü­ro.

Der nach­fol­gen­de Leit­fa­den soll Ih­nen bei der Er­le­di­gung vor­be­rei­ten­der Maß­nah­men hel­fen.